Praxis Dr. Peter Rothdach
Praxis Dr. Peter Rothdach

Praxis

Organisation

Liebe Patientinnen und Patienten,

 

auf dieser Seite möchte ich Ihnen einige Hinweise zur Praxisorganisation geben.

Die von uns favorisierten diagnostischen und therapeutische Methoden sind durchwegs alle zeit-aufwändig. Es ist deshalb nicht möglich, eine "offene Praxis" in dem Sinne zu führen, daß Sie ohne Anmeldung nach Gutdünken zu uns kommen können (Ausnahme: Notfälle).

Wir führen deshalb schon immer eine sogenannte "Bestell-Praxis" nach telefonischer Anmeldung. Dies hat den Vorteil, daß wir in der vorgeplanten Zeit ohne wesentliche Wartezeiten mit voller Aufmerksamkeit für Sie da sein können. Bei einer solchen Regelung sind wir aber auch darauf angewiesen, daß Sie Ihrerseits pünktlich zu den vereinbarten Terminen erscheinen, weil diese Zeit verplant ist und i.d.R. nicht anderweitig genutzt werden kann. Wenn Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, so geben Sie bitte möglichst frühzeitig Bescheid, damit wir ihn evl. anderweitig besetzen können.

Unterbrechungen durch Telefonate, die ich führen muß, sind bei uns eher selten und wenn, dann maximal ein einziges Mal pro Patientenkontakt. Viele Fragen können auch meine Mitarbeiterinnen schon kompetent beantworten. Wenn das Telefonat direkt an mich gehen soll, müssen wir Sie manchmal auf eine andere Zeit vertrösten. Dafür bitten wir um Verständnis; letztlich haben auch Sie selbst etwas davon, wenn Ihre eigene Behandlung ohne Unterbrechung von statten geht.

 

Honorar-Abrechnung

 

Wir sind seit 2008 eine reine Privatpraxis ohne Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen.

Dies ist bedingt durch eine damals obligat gültige gesetzliche Altersgrenzeregelung. Obwohl das Gesetz inzwischen wieder revidiert ist, ist eine Rückkehr in den alten Zustand nicht mehr möglich. Zum Trost für gesetzlich Versicherte kann ich sagen, daß die allermeisten Sonderverfahren auch früher schon keine "Kassenleistungen" waren und extra bezahlt werden mußten.

Datenschutz: Jeder Arzt ist an das gesetzlich fixierte Schweigepflichtsgebot gebunden. Wenn Sie trotzdem noch Bedenken haben, machen wir darauf aufmerksam, daß derjenige unserer Computer, welcher Patienten- und Diagnosedaten gespeichert hat, nicht am Internet hängt, weder direkt, noch über ein Netzwerk. Die Rechnungen erstellen wir intern bei uns, ohne Daten außer Haus geben zu müssen.

Bei privat Krankenversicherten erfolgt die Abrechnung nach den Regeln der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für gesetzlich versicherte Selbstzahler können wir meist einen ungefähren Kostenvoranschlag machen.

Die heutigen Beihilferichtlinien sind im Gegensatz zu früher sehr unübersichtlich und oft sogar von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Sicher ist nur, daß die Beihilfestellen bei Beamten, die auch privat versichert sind, unsere Behandlungen erstatten. Naturheilmittel werden nach einem von Ulla Schmidt eingebrachten Gesetz von Beihilfestellen seit 2004 nicht mehr erstattet. Das ist eine nicht nachvollziehbare Absurdität und Ungerechtigkeit, die aber leider Gesetzeskraft hat. Bei allen anderen Beihilfestellen müssen wir Sie auf die dort gültigen individuellen Regelungen verweisen (Bitte das "klein Gedruckte" im Versicherungsvertrag lesen bzw. in den Geschäftsstellen vorsprechen).